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Krankheitsbilder

Darüber wird seit Langem debattiert. Bis 2018 zählte die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) eine Störung der Geschlechtsidentität zu den „psychischen und Verhaltensstörungen“. Dies wurde nun überarbeitet, auch aufgrund öffentlichen Drucks von Betroffenen, die sich diskriminiert und stigmatisiert fühlen. Fortan wird der Name „Geschlechtsinkongruenz“ geführt und die Einordnung als „sexueller Gesundheitszustand“ (englisch: sexual health condition) vorgenommen.

Die WHO verantwortet das internationale Klassifizierungssystem für Krankheiten (ICD), an dem sich Diagnosen orientieren. In deren neuer Version ICD-11 sind die obigen Anpassungen übernommen.

Eine Geschlechtsangleichung, auch häufig Geschlechtsumwandlung genannt, ist ein Prozess, bei dem Menschen Schritt für Schritt das Geschlecht ändern. Sie besteht aus Hormonbehandlung und chirurgischen Eingriffen.

Kinder beziehungsweise Jugendliche müssen dafür mindestens 18 Jahre alt sein, eine Hormontherapie kann jedoch bereits ab 16 Jahren beginnen. Vorab ist eine Psychotherapie notwendig, damit ausgeschlossen werden kann, dass andere Erkrankungen oder Entwicklungsphasen den Wunsch einer Geschlechtsangleichung geprägt haben.

Erwachsene benötigen zwei Gutachten, die die Geschlechtsinkongurenz (Störung der Geschlechtsidentität) belegen. Eine Ärztin oder ein Arzt muss die Notwendigkeit einer Operation zudem bestätigen. Betroffenen wird darüber hinaus empfohlen, ein Jahr lang in der anderen Geschlechterrolle gelebt zu haben und eine Hormonbehandlung zu beginnen.

Eine schlüssige Erklärung für eine Geschlechtsinkongurenz (Störungen der Geschlechtsidentität) gibt nicht, jedoch vielfältige Befunde ganz unterschiedlicher Fachgebiete. Dazu zählen beispielsweise die Molekulargenetik, Embryologie, Endokrinologie und die Neurowissenschaften. Für möglich gehalten werden Veränderungen an Genen, Testosteron im Fruchtwasser und geschlechtsdifferente Gehirnasymmetrien. Auch psychosoziale Effekte werden als Ursache in Erwägung gezogen.

Es gibt Fälle, in denen das Gefühl, im falschen Geschlecht geboren zu sein, nur punktuell auftritt und vorübergeht. Dies kann zum Beispiel in einschneidenden Entwicklungsphasen wie der Pubertät passieren. Im Unterschied zu einer solchen einmaligen Phase, sucht sich das Gefühl dem anderen Geschlecht anzugehören bei den Betroffenen immer wieder den Weg ins Bewusstsein, selbst wenn sie es stark verdrängen. Wer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Symptome empfindet, der sollte sich mit psychotherapeutischer Hilfe Gewissheit verschaffen.

Eine Heilung im Sinne einer Bekämpfung oder Umkehrung des Wunsches, einem anderen Geschlecht anzugehören, wird nicht angestrebt. Die Betroffenen benötigen meist eine psychotherapeutische Behandlung, die ihnen Gelegenheit gibt, sich mit ihrer eigenen Geschlechtsidentität zu befassen. Die mindestens einjährige Therapie bietet darüber hinaus die Chance, die gefühlte Geschlechtsidentität so weit wie möglich zu erproben, also einem Alltagstest zu unterziehen. Die Therapeutin oder der Therapeut helfen den Betroffenen dabei, die Erfahrungen und Gefühle zu verarbeiten. Die Dauer der Therapie soll sicherstellen, dass nicht vorschnell unumkehrbare körperliche Veränderungen vorgenommen werden – sofern dies der grundsätzliche Wunsch ist. Sie sollte allerdings nicht zu spät angewendet werden, da der tiefe Konflikt, unter dem die Betroffenen leiden, auch zum Suizid führen kann.