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Wie werden Kinderrechte in der Klinik gewahrt?

In psychiatrischen Kliniken sollen Patientinnen, Patienten und Behandelnde einander auf Augenhöhe begegnen können. Erwachsene haben in der Regel ein Bewusstsein für ihre Rechte – Kinder und Jugendliche wissen diese meist noch nicht einzuordnen. Aufgrund ihres Alters und ihrer Rolle als Patientinnen und Patienten sind sie besonders schützenswert. An den Vitos Kinder- und Jugendkliniken für psychische Gesundheit sorgt daher ein eigenes Kinderschutzkonzept dafür, dass die Rechte der jungen Menschen auf Station, ambulant und bei der Behandlung Zuhause jederzeit gewahrt werden.

Beim Tischtennisrundlauf lachen und toben alle, bis eine minderjährige Patientin plötzlich die unabsichtliche Berührung eines Erwachsenen am Arm spürt und erschrocken stehen bleibt. Ein junger Patient hingegen hat starkes Heimweh und möchte von seiner Betreuerin getröstet und in den Arm genommen werden: Im Alltag der Vitos Kinder- und Jugendkliniken für psychische Gesundheit gibt es unterschiedlichste Situationen, in denen es zu Körperkontakt kommt. Viele davon sind therapeutisch bedingt. Um die Bedürfnisse und Rechte der jungen Menschen jederzeit zu achten, Missverständnissen und möglichen Grenzverletzungen vorzubeugen, haben sich die Vitos Kinder- und Jugendkliniken für psychische Gesundheit ein eigenes Kinderschutzkonzept gegeben. Eine Broschüre in kindgerechter Sprache fasst sie kompakt zusammen.

 

Das Recht auf Gesundheit

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Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Bundeskinderschutzgesetz sowie die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) von 1989. Sie garantiert Kindern und Jugendlichen neben dem Recht auf persönliche Entwicklung, Gleichbehandlung, Information, Schutz, Bildung, freie Meinungsäußerung auch das Recht auf Gesundheit und damit verbunden auf Behandlung, Medizin und Pflege. Nicht nur Traumafolgestörungen, sondern auch viele psychische Erkrankungen – ob ADHS, Essstörungen, Depressionen, Angst- oder Suchterkrankungen– sind häufig von einem erschwerten Umgang mit Nähe und Distanz gekennzeichnet.

Hinzu kommt, dass zwischen Patientinnen und Patienten im Kindes- und Jugendalter und Ärztinnen, Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten ein eindeutiges Abhängigkeitsverhältnis besteht. Umso wichtiger ist es, in den Vitos Kinder- und Jugendkliniken mit diesem sensiblen Thema bewusst und achtsam umzugehen. Eigens erarbeitete Verhaltensrichtlinien sensibilisieren Mitarbeitende. Und sie geben ihnen auch selbst Sicherheit im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Auf diese Weise wird nicht nur der Kinderschutz auf Station, ambulant und in der Behandlung Zuhause (Stationsäquivalente Behandlung) jederzeit gewährleistet. Auch die eigentliche Behandlung erhält so einen rechtssicheren Rahmen: Schließlich sollen sich die jungen Patientinnen und Patienten geborgen fühlen, um von ihrer jeweiligen Therapie bestmöglich zu profitieren und gesund zu werden.

Altersgerecht aufklären

Zu den wesentlichen Merkmalen des Kinderschutzkonzepts gehört laut Sabine Hoffmann umfassende Aufklärung und Partizipation. Sie verantwortet das entsprechende Projekt an den Standorten von Vitos Südhessen. Die Leitende Psychologin an der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt ergänzt:

Jeder jungen Patientin und jedem jungen Patienten erläutern wir altersgerecht ihre und seine Rechte.

 

Wie soll behandelt werden?

Die Kinder und Jugendlichen erfahren etwa, welche Behandlung und Therapie für sie vorgesehen sind – wie es das Recht auf Information vorsieht. Am Anfang steht, dass die Patientinnen selbst die Ziele für ihre Behandlung formulieren. Die Therapieziele werden stets mit den Sorgeberechtigten und den jungen Patientinnen und Patienten selbst besprochen. Unterschrieben werden die entsprechenden Behandlungsverträge durch die Sorgeberechtigten. Sind Kinder oder Jugendliche auf Anordnung des Familiengerichts und gegen ihren freien Willen in der Klinik, etwa bei akuter Suizidalität*, haben sie das Recht, der Behandlung zu widersprechen. Ein eigener „Verfahrensbeistand“ vertritt bei Bedarf die Rechte der Betroffenen.

 

Bildung, Eigentum und Recht auf Privatsphäre

Sofern es ihr Gesundheitszustand zulässt, können die jungen Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Bildung an Schulen auf dem Gelände der Vitos Einrichtungen wahrnehmen. Auch wenn auf Station das Recht auf Eigentum gilt, gibt es doch Regeln: Das eigene Smartphone darf meist aus therapeutischen Gründen nur zu bestimmten Zeiten und unter Aufsicht genutzt werden. Eltern und Sorgeberechtigte haben zwar das Recht, über den Verlauf der Therapie informiert zu werden. Inhalte aus Einzelgesprächen werden hingegen vertraulich behandelt, außer es bestehen gewichtige Gründe, wie zum Beispiel Suizidgefahr.

 

Andere Meinung oder gar Beschwerde?

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Das Recht auf freie Meinungsäußerung, insbesondere bei Beschwerden, gilt als zentrales Gut. Kinder und Jugendliche haben dazu verschiedene Möglichkeiten. Wer sich mit seinen Sorgen oder Wünschen nicht direkt dem Personal anvertrauen möchte, kann sich auch anonym äußern – über Briefkästen auf der Station. In jeder Klinik stehen Patientenführsprecherinnen oder ein Patientenführsprecher für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Besteht darüber hinaus Bedarf, können sich Kinder und ihre Eltern an eine unabhängige Beratungstelle wenden.

 

Viele Maßnahmen – ein Ziel

Um Kinder und Jugendliche spielerisch an das zunächst trockene Thema ihrer Rechte heranzuführen, hat etwa die Vitos Kinder- und Jugendtagesklinik für psychische Gesundheit Heppenheim im Sommer 2022 in einem Kreativworkshop Plakate anfertigen lassen. In der Klinik in Riedstadt wurden auch die baulichen Gegebenheiten überprüft: Damit die Rückzugsecke auf einer Hochebene im Gruppenraum keine verfänglichen Situationen begünstigt, wurde ein neues Beleuchtungskonzept integriert. „Zudem achten wir darauf“, so Sabine Hoffmann, „dass Mitarbeitende immer in der Nähe sind.“ Auf Station erinnert zusätzlich ein „Ampel-Plakat“ mit positiven und negativen Verhaltensweisen daran, den Kinderschutz jederzeit ernst zu nehmen.

Hilfsangebote bei Suizid-Gedanken

Wer keinen Ausweg mehr sieht und sich das Leben nehmen will, sollte möglichst mit anderen Menschen darüber reden. Das kann auch anonym über die Telefonseelsorge geschehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch, per E-Mail oder Chat rund um die Uhr erreichbar. Der Service ist kostenlos. Telefon: 0800 – 111 0 111, Chat und E-Mail: online.telefonseelsorge.de