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Streng geregelt: Zwangsmedikation

Wird in der Erwachsenenpsychiatrie ein Mensch gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt, geschieht dies nur in Ausnahmesituationen, meist einmalig und in einem strengen rechtlichen Rahmen.

Über sich selbst und den eigenen Körper bestimmen zu können, gehört zu den Grundrechten in Deutschland. Artikel 2 des Grundgesetzes regelt unter anderem, dass kein Mensch ohne die eigene Zustimmung medizinisch behandelt werden darf. 

Dennoch gibt es Situationen in der Erwachsenenpsychiatrie, in denen genau dies – vorübergehend und oft nur einmalig – erforderlich werden kann.

Wann Zwangsmedikation angewendet werden darf, ist rechtlich streng geregelt (siehe unten). Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Regelung dazu, unter welchen Umständen Zwangsmedikation erlaubt ist, kann sich ändern.

 

Was bedeutet Zwangsmedikation?

Zwangsmedikation bedeutet, dass einem Patienten oder einer Patientin Arzneimittel gegeben werden, obwohl er oder sie dem nicht zugestimmt oder dies vielleicht sogar explizit abgelehnt hat.

 

Zwangsmedikation ist möglich bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung

Zwangsmedikation kommt infrage, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung akute Selbst- oder Fremdgefährung gegeben ist und keine Einwilligungsfähigkeit in eine Behandlung besteht.

Akute Eigen- oder Fremdgefährdung bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass jemand im Moment sich selbst oder anderen ernsthaft Schaden zufügen könnte oder etwa dass jemand aufgrund einer schweren psychischen Krise nicht mehr einschätzen kann, was passiert, und dadurch eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder andere entsteht.

Bevor eine Zwangsmedikation erwägt wird, müssen alle anderen möglichen Behandlungsformen ohne Erfolg gewesen sein.

Es gibt darüber hinaus aber noch weitere, strenge Regeln dafür, wann und wie sie angewendet werden darf (siehe unten).

 

Was möchte man mit der Zwangsmedikation erreichen?

Das Ziel von Zwangsmedikation ist es, starke Erregung, Ängste und psychotische Symptome zu mindern, mögliche Lebensgefahr abzuwenden und wieder eine Gesprächsebene mit dem erkrankten Menschen zu finden. 

Eine solche Maßnahme ist immer die letzte Option, zumal sie für alle Beteiligten belastend ist.

 

Was sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Zwangsmedikation?

Eine Zwangsmedikation muss ärztlich angeordnet und verhältnismäßig sein, ist immer zeitlich befristet und meist einmalig. Sie muss stets richterlich genehmigt werden, in einem Notfall auch nachträglich. 

Den strengen rechtlichen Rahmen dafür bilden in allen Bundesländern die „Psychisch-Kranken-Gesetze“ (PsychKG).

 

Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Regelung dazu, unter welchen Umständen Zwangsmedikation erlaubt ist, kann sich ändern.