Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.curamenta.de veröffentlichte Website der gemeinnützigen Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH Curamenta - das Portal für psychische Gesundheit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Barrierefreiheitstestung mittels der automatisierten Tools: "Lighthouse" und "axe DevTools" im Zeitraum vom 26.06.2023 bis 29.06.2023.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.09.2023 erstellt und zuletzt am 25.09.2023 überprüft und aktualisiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website Curamenta mit den zuvor genannten Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vollständig vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Logos im Footer haben keine barrierefreien Namen und sind für Bildschirmlesegeräte unbrauchbar.
- Der rotierende Footer auf allen Seiten der Plattform kann nicht manuell angehalten werden.
- Bei der Tastaturnavigation ist nicht allen fokussierbaren Elementen eine eindeutige ID zugewiesen.
- Die Videos und Audio-Dateien auf der Plattform sind nicht mit Untertitel versehen.
- Nicht alle PDFs und Forumalre sind barrierefrei nutzbar.
- Dokumente, die von Dritten bereitgestellt wurden (z.B. Youtube-Videos und digitale Angebote), sind nicht barrierefrei.
- Eigebettete Karten sind nicht vollständig barrierefrei.
- Auf der Plattform findet sich im öffentlichen Bereich kontrastarmer Text, der für Nutzerinnen und Nutzer schwer oder gar nicht lesbar ist.
- Einige Überschriftenemelemte sind nicht in einer absteigenden Reihenfolge angeordnet.
- Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
- Tabellenlayouts werden nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten eingesetzt.
- Es werden keine Inhalte in Gebärdensprache angeboten.
Geplante Maßnahmen
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Nutzen Sie für Anmerkungen, Anregungen und Fragen zur "Barrierefreiheit" gerne unser Kontaktformular und wählen Sie den Kontaktgrund "Barriere melden".
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901